Kanzleien können eine Google Bewertung löschen lassen, wenn sie gegen die Google-Richtlinien oder geltendes Recht verstößt, etwa weil der Verfasser nie Mandant war, unwahre Tatsachen behauptet oder beleidigt. Kritik echter Mandanten an Erreichbarkeit, Honorar oder Ergebnis ist als Meinung meist geschützt. Wegen der beruflichen Verschwiegenheit sollten Anwälte und Steuerberater öffentlich nur allgemein antworten und keine Mandatsdetails nennen.
Warum sind Google-Bewertungen für Kanzleien heikel?
Google-Bewertungen sind für Kanzleien heikel, weil Anwälte und Steuerberater an die berufliche Verschwiegenheit gebunden sind und sich öffentlich kaum verteidigen können. Wer als Kanzlei eine Google Bewertung löschen lassen möchte, steht deshalb häufig vor einem Dilemma: Eine unfaire Rezension bleibt sichtbar, eine ausführliche Richtigstellung ist aber berufsrechtlich ausgeschlossen. Ein Handwerksbetrieb kann den Auftrag schildern. Eine Anwältin darf nicht einmal bestätigen, dass die Person überhaupt Mandantin war.
Gleichzeitig ist das Google-Profil für viele Mandanten der erste Eindruck. Wer kurzfristig einen Anwalt für Arbeitsrecht, Familienrecht oder Verkehrsrecht sucht oder einen neuen Steuerberater, vergleicht die Sterne-Bewertung in der lokalen Suche, bevor er eine Website öffnet. Bei Kanzleien mit wenigen Rezensionen kann eine einzige unzulässige 1-Stern-Bewertung den Schnitt spürbar drücken. Wie stark, können Sie mit dem Bewertungsrechner nachrechnen.
Hinzu kommt eine Besonderheit, die kaum eine andere Branche kennt: Anwälte haben in fast jedem Verfahren eine Gegenseite. Wer einen Prozess verliert, ist selten gut auf den Anwalt des Gegners zu sprechen.
Welche Kanzlei-Bewertungen kann man löschen lassen?
Löschen lassen kann eine Kanzlei Bewertungen, die gegen die Google-Richtlinien oder geltendes Recht verstoßen. In Anwalts- und Steuerberatungskanzleien wiederholen sich dabei bestimmte Fallarten:
- Bewertungen ohne Mandatsbezug: Der Name taucht in keiner Akte, keinem Erstgespräch und keinem Termin auf. Das ist der klarste entfernbare Fall.
- Bewertungen der Gegenseite: Die Gegenpartei eines Verfahrens war nie Mandant. Google untersagt Bewertungen mit Interessenkonflikt. Ob ein solcher Fall vorliegt, entscheidet Google im Einzelfall.
- Unwahre Tatsachenbehauptungen: „Die Kanzlei hat eine Frist versäumt“ oder „Es wurde ohne Auftrag abgerechnet“, obwohl es diesen Vorgang nicht gab.
- Beleidigungen und Schmähkritik: Herabwürdigungen von Anwälten, Steuerberatern oder Mitarbeitern ohne Sachbezug.
- Bewertungen ehemaliger Mitarbeiter: Ein Arbeitsverhältnis ist keine Mandantenerfahrung. Siehe Google-Bewertung von Ex-Mitarbeitern löschen.
- Bewertungen aus dem Wettbewerbsumfeld: Auffällige Häufungen, die auf andere Kanzleien hindeuten. Mehr unter Bewertung von Konkurrenz löschen.
- Sterne ohne Text von Profilen, die keinem Mandat und keinem Kontakt zugeordnet werden können.
So sieht ein typischer Fall aus, der im Prüfverfahren beanstandet werden kann:
„Dieser Anwalt lügt vor Gericht und hat meine Ex-Frau gegen mich aufgehetzt. Unseriöse Kanzlei!“
Die Merkmale: Der Verfasser war offensichtlich nicht Mandant, sondern stand auf der anderen Seite eines Verfahrens. Dazu kommt eine konkrete, ehrenrührige Behauptung („lügt vor Gericht“), die er belegen müsste. Im Prüfverfahren wird der Verfasser zur Stellungnahme aufgefordert. Kann er keinen eigenen Mandatskontakt und keine Belege vorweisen, wird eine solche Bewertung häufig entfernt. Woran Sie verdächtige Profile erkennen, zeigt der Ratgeber Fake-Bewertungen erkennen.
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Kostenlos prüfen lassenWelche Bewertungen bleiben stehen?
Stehen bleiben Bewertungen echter Mandanten, die ihre subjektive Erfahrung schildern, auch wenn sie unbequem sind. Das gilt auch für Kritik am Ergebnis: Wer einen Prozess verliert, darf seine Unzufriedenheit äußern, solange er keine falschen Tatsachen behauptet. Eine Übersicht:
| Bewertungsinhalt | Einordnung | Chance auf Entfernung |
|---|---|---|
| „Schlecht erreichbar, Rückrufe kamen nie“ von einem Mandanten | Erfahrungsbericht, meist zulässig | Gering |
| „Viel zu teuer für das, was rauskam“ | Werturteil über das Honorar | Gering |
| „Prozess verloren, der Anwalt war nicht engagiert“ | Subjektive Meinung | Gering |
| Bewertung der Gegenpartei aus einem Verfahren | Kein Mandat, möglicher Interessenkonflikt | Gut, Entscheidung im Einzelfall |
| Behauptung einer versäumten Frist, die es nicht gab | Mögliche unwahre Tatsachenbehauptung | Gut, wenn widerlegbar |
| Person ohne jeden Kontakt zur Kanzlei | Kein Mandatsbezug | Gut |
Ein häufiger Grenzfall sind Anfragen ohne Mandat: Jemand ruft an, erwartet eine kostenlose Ersteinschätzung, bekommt sie nicht und bewertet die Kanzlei mit einem Stern. Hier gab es einen echten Kontakt, die Bewertung kann also eine zulässige Erfahrung sein. Enthält sie aber falsche Behauptungen über das Gespräch, sieht es anders aus. Die Entscheidung trifft immer Google. Das Rezensionsbüro sagt Ihnen vorab ehrlich, wenn eine Bewertung voraussichtlich stehen bleibt.
Was dürfen Anwälte und Steuerberater öffentlich antworten?
Anwälte und Steuerberater dürfen öffentlich nur so antworten, dass weder ein Mandat bestätigt noch ein Detail aus der Beratung erkennbar wird. Die Verschwiegenheit ist für beide Berufe berufsrechtlich geregelt und zusätzlich durch § 203 StGB strafrechtlich geschützt. Sie gilt auch dann, wenn der Verfasser selbst Details öffentlich gemacht hat.
- Nicht bestätigen, dass der Verfasser Mandant war oder ist.
- Keine Inhalte aus Beratung, Schriftsätzen, Steuererklärungen oder Verfahren nennen.
- Keine Honorarbeträge, Rechnungen oder Zahlungsstände erwähnen.
- Nicht auf die Gegenseite, das Gericht oder das Finanzamt eingehen.
- Nicht ankündigen, rechtlich gegen den Verfasser vorzugehen.
Eine zulässige Antwort bleibt allgemein und bietet ein Gespräch an:
„Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Aufgrund unserer beruflichen Verschwiegenheit können wir uns öffentlich nicht zu einzelnen Angelegenheiten äußern. Kritik nehmen wir ernst. Wenn Sie möchten, sprechen wir gern persönlich darüber: [Telefonnummer].“
„Vielen Dank für Ihr Feedback. Es tut uns leid, dass Sie uns nicht so gut erreicht haben, wie Sie es erwarten durften. Wir arbeiten laufend an unseren Abläufen. Für Rückfragen erreichen Sie unser Sekretariat unter [Telefonnummer].“
Bei Bewertungen, die entfernt werden sollen, gilt zusätzlich: lieber gar nicht öffentlich antworten, solange die Prüfung läuft. Mehr Hinweise im Ratgeber Auf negative Google-Bewertungen antworten. Bei berufsrechtlichen Zweifeln ist die zuständige Kammer der richtige Ansprechpartner.
Wie läuft die Löschung für eine Kanzlei ab?
Die Löschung läuft über das offizielle Prüfverfahren von Google, ohne dass Mandantendaten nach außen gehen. Die Beanstandung stützt sich darauf, dass der Verfasser keinen Mandatskontakt belegen kann oder dass die Bewertung gegen Richtlinien verstößt.
Screenshot mit Datum, Profilname und Sternezahl anlegen.
Akten, Kalender und Erstgespräche prüfen, ohne Daten weiterzugeben. Nur das Ergebnis festhalten, etwa „kein Mandat feststellbar“ oder „Gegenpartei in einem Verfahren“.
Das Rezensionsbüro schätzt innerhalb von 24 Stunden ein, welche Bewertungen Aussicht im Prüfverfahren haben.
Die Beanstandung wird bei Google eingereicht, der Verfasser erhält Gelegenheit zur Stellungnahme. Ergebnis typischerweise in 7 bis 14 Tagen.
Abgerechnet wird nur pro erfolgreich entfernter Bewertung: 119 € netto bei 1 bis 4 Bewertungen, 69 € ab 5, 29 € ab 20 und 19 € ab 50. Keine Vorkasse. Das Angebot gilt für Kanzleien und Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Den Ablauf im Detail beschreibt Google-Bewertung löschen lassen, die Kosten Was kostet es, eine Google-Bewertung löschen zu lassen?
Warum nicht einfach selbst vorgehen?
Natürlich können Anwälte selbst gegen eine Bewertung vorgehen, die Frage ist nur, ob sich der Aufwand lohnt. Die einfache Meldung über das Unternehmensprofil ist schnell erledigt, wird aber häufig abgelehnt (Anleitung: Google-Bewertung melden). Eine sauber begründete Beanstandung kostet Zeit, die in der Kanzlei abrechenbar wäre. Für die eigene Sache ein gerichtliches Verfahren gegen einen oft anonymen Verfasser zu führen, ist meist unverhältnismäßig.
Für Steuerberater gilt das umso mehr, da das Äußerungsrecht nicht zu ihrem Kerngeschäft gehört. Eine Abwägung beider Wege finden Sie im Ratgeber Anwalt oder Dienstleister? Wichtig: Das Rezensionsbüro übermittelt Beanstandungen an Google und prüft nicht rechtlich. Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüche bleiben Sache eines Anwalts.
Wie schützen Kanzleien ihr Profil langfristig?
Langfristig schützen sich Kanzleien am besten durch einen stetigen Strom echter Bewertungen zufriedener Mandanten und durch eine regelmäßige Kontrolle des Profils.
- Nach Abschluss eines Mandats fragen: Ein kurzer Satz in der Abschlussmail mit dem Link zum Profil genügt. Den Link erstellen Sie mit dem Bewertungslink- und QR-Code-Tool.
- Alle zufriedenen Mandanten fragen, nicht nur ausgewählte: Google untersagt Anreize und das gezielte Aussieben kritischer Stimmen.
- Keine gekauften Bewertungen: Sie verstoßen gegen die Google-Richtlinien und sind wettbewerbswidrig.
- Profil regelmäßig prüfen: Der Reputations-Schutz des Rezensionsbüros überwacht Ihr Profil täglich für 49 € netto im Monat, monatlich kündbar.
- Klare Regel im Team: Niemand antwortet spontan auf Bewertungen, Antworten gehen über eine Person.
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Häufige Fragen
Kann ein Anwalt eine negative Google-Bewertung löschen lassen?
Ja, wenn sie gegen die Google-Richtlinien oder geltendes Recht verstößt, etwa weil der Verfasser nie Mandant war, unwahre Tatsachen behauptet oder beleidigt. Kritik echter Mandanten als Meinung bleibt in der Regel stehen. Die Entscheidung trifft Google.
Darf die Gegenseite eines Verfahrens den Anwalt bei Google bewerten?
Die Gegenpartei war nie Mandant und hat damit keine Erfahrung als Kunde der Kanzlei. Google untersagt Bewertungen mit Interessenkonflikt. Ob eine konkrete Bewertung darunter fällt, entscheidet Google im Prüfverfahren.
Wie darf ein Steuerberater auf eine schlechte Bewertung antworten?
Nur allgemein, ohne zu bestätigen, dass der Verfasser Mandant ist, und ohne Details aus der Beratung oder zum Honorar. Sonst droht ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht. Bei Zweifeln hilft die Steuerberaterkammer.
Muss die Kanzlei für die Löschung Mandantendaten herausgeben?
Nein. Die Beanstandung stützt sich darauf, dass kein Mandatskontakt feststellbar ist oder die Bewertung gegen Richtlinien verstößt. Mandantendaten werden nicht weitergegeben.
Kann man eine Bewertung wegen eines verlorenen Prozesses löschen lassen?
In der Regel nicht, wenn sie von einem echten Mandanten stammt und seine Unzufriedenheit als Meinung äußert. Anders ist es, wenn sie nachweislich falsche Tatsachen behauptet, etwa eine versäumte Frist, die es nicht gab.
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