Eine Google Bewertung mit falscher Tatsachenbehauptung ist nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt und kann über das Prüfverfahren von Google beanstandet werden. Eine Tatsachenbehauptung ist eine Aussage, die sich als wahr oder falsch beweisen lässt, etwa „Ich habe drei Stunden gewartet“. Eine Meinung ist eine persönliche Wertung wie „zu teuer“ und bleibt grundsätzlich stehen. Entscheidend ist, ob Sie die konkrete Aussage mit Unterlagen widerlegen können.
Was ist eine Tatsachenbehauptung in einer Bewertung?
Eine Tatsachenbehauptung ist eine Aussage über einen Vorgang oder Zustand, der objektiv überprüfbar ist und sich deshalb als wahr oder unwahr beweisen lässt. Steht in einer Google Bewertung eine falsche Tatsachenbehauptung, etwa „Mir wurde eine Rechnung über 800 € gestellt, obwohl 300 € vereinbart waren“, obwohl das nachweislich nicht stimmt, ist diese Aussage nicht von der Meinungsfreiheit geschützt.
Das ist der Kern vieler Löschanträge. Google lässt Kritik zu, auch harte. Bewusst oder nachweislich unwahre Aussagen über Tatsachen muss ein Unternehmen aber nicht hinnehmen. Für Sie als Betroffenen bedeutet das: Die Frage ist nicht, ob Ihnen eine Bewertung gefällt, sondern ob sie überprüfbare Aussagen enthält, die falsch sind.
Ein Hinweis zur Einordnung: Das Rezensionsbüro übermittelt Beanstandungen an Google und erbringt keine Rechtsberatung. Die folgenden Ausführungen geben einen allgemeinen Überblick. Ob in Ihrem Fall eine Rechtsverletzung vorliegt, kann verbindlich nur ein Anwalt beurteilen.
Wie unterscheiden Sie Meinung und Tatsache?
Meinung und Tatsache unterscheiden Sie mit einer einfachen Frage: Könnte man die Aussage mit Belegen oder Zeugen als richtig oder falsch beweisen? Wenn ja, ist sie eine Tatsachenbehauptung. Wenn sie dagegen eine persönliche Bewertung, ein Gefühl oder ein Urteil ausdrückt, ist sie eine Meinung. Meinungen sind durch die Meinungsfreiheit im Grundgesetz geschützt, solange sie nicht in Beleidigung oder Schmähkritik übergehen.
| Aussage in der Bewertung | Einordnung | Warum |
|---|---|---|
| „Der Service war unfreundlich.“ | Meinung | Persönliche Wahrnehmung, nicht beweisbar |
| „Viel zu teuer für das, was man bekommt.“ | Meinung | Wertung des Preis-Leistungs-Verhältnisses |
| „Ich habe 2 Stunden auf meinen Termin gewartet.“ | Tatsache | Durch Terminbuch und Zeiten überprüfbar |
| „Die Firma hat meine Anzahlung nie zurückgezahlt.“ | Tatsache | Durch Kontoauszüge überprüfbar |
| „Der Inhaber hat mich angeschrien.“ | Tatsache | Vorgang, der stattgefunden hat oder nicht |
| „Hier arbeiten nur Betrüger.“ | Herabwürdigung | Je nach Kontext Schmähung oder unbelegter Vorwurf einer Straftat |
Merken Sie sich: Ob eine Aussage hart formuliert ist, spielt für die Einordnung keine Rolle. Auch eine scharfe Meinung bleibt eine Meinung. Umgekehrt kann eine nüchtern formulierte Aussage eine falsche Tatsachenbehauptung sein.
Welche falschen Tatsachenbehauptungen kommen in Google Bewertungen häufig vor?
In der Praxis tauchen bestimmte Muster immer wieder auf. Sie lassen sich meist mit Unterlagen prüfen, die ohnehin in jedem Betrieb vorhanden sind:
- Preisangaben: angeblich überhöhte oder nicht vereinbarte Beträge, prüfbar über Angebot und Rechnung.
- Zeitangaben: Wartezeiten, verpasste Termine oder Lieferverzug, prüfbar über Terminbuch, Lieferschein oder Ticketsystem.
- Leistungen, die nie erbracht wurden: „Wurde gar nicht repariert“, obwohl ein Arbeitsbericht vorliegt.
- Vorgänge ohne Kundenkontakt: Schilderungen eines Besuchs oder Auftrags, der in keinem System auftaucht.
- Behördliche Vorgänge: erfundene Schließungen, Anzeigen oder Kontrollen.
- Vorwürfe von Straftaten: „Betrug“ oder „Diebstahl“ als Behauptung eines konkreten Geschehens.
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Kostenlos prüfen lassenWas gilt, wenn Meinung und Tatsache vermischt sind?
Wenn eine Bewertung Meinung und Tatsache vermischt, kommt es darauf an, welcher Teil überwiegt und ob die Wertung auf einer falschen Tatsache aufbaut. Die meisten Bewertungen sind solche Mischformen. Typisch ist ein wertender Satz, der durch eine angebliche Tatsache begründet wird:
„Absolut unseriös. Die Reparatur hat nichts gebracht und trotzdem wurde das Doppelte vom Angebot berechnet.“
„Absolut unseriös“ ist eine Wertung. Sie stützt sich aber auf zwei Tatsachen: Die Reparatur habe nichts gebracht, und es sei das Doppelte des Angebots berechnet worden. Können Sie mit Angebot und Rechnung zeigen, dass genau der angebotene Betrag berechnet wurde, fällt die Grundlage der Wertung weg. Solche Fälle lassen sich im Prüfverfahren gut begründen.
Anders ist es, wenn die Tatsache zutrifft und nur die Bewertung des Kunden Sie stört. Hat ein Kunde wirklich länger gewartet, darf er das schreiben und daraus auch den Schluss ziehen, dass er unzufrieden ist.
Wer muss was beweisen?
Grundsätzlich muss derjenige, der eine ehrverletzende Tatsache behauptet, im Streitfall ihre Wahrheit belegen können. Für Bewertungsportale hat die Rechtsprechung des BGH zudem geklärt: Bestreitet ein bewertetes Unternehmen den Kundenkontakt, muss die Plattform dem nachgehen, und der Bewerter muss diesen Kontakt belegen. Kann er das nicht, spricht viel für eine Entfernung.
Für Ihre Beanstandung heißt das praktisch:
- Sie benennen die konkrete Aussage, die falsch ist, und erklären kurz, warum.
- Sie halten Belege bereit, etwa Angebot, Rechnung, Terminbuch, Lieferschein oder Schriftverkehr.
- Sie geben keine Kundendaten öffentlich preis. Belege dienen der Begründung, nicht der öffentlichen Antwort.
- Sie bleiben bei Tatsachen. Vermutungen über Motive des Verfassers schwächen die Beanstandung.
Gibt es gar keinen Kundenvorgang zu der Bewertung, ist das oft das stärkste Argument überhaupt. Mehr dazu im Ratgeber Fake-Bewertungen erkennen.
Wie lassen Sie eine Google Bewertung mit falscher Tatsachenbehauptung löschen?
Eine Google Bewertung mit falscher Tatsachenbehauptung lassen Sie über eine begründete Beanstandung im offiziellen Prüfverfahren löschen. Die einfache Meldung über das Dreipunkt-Menü reicht dafür oft nicht, weil sich dort kaum begründen lässt, welche Aussage falsch ist. Wie die einfache Meldung funktioniert, zeigt die Anleitung zum Melden.
Screenshot mit Datum, Profilname und vollständigem Text anfertigen.
Satz für Satz festhalten: Was ist Meinung, was ist Tatsache, und welche Tatsache ist nachweislich falsch?
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Die Beanstandung wird schriftlich aufbereitet und über die offiziellen Kanäle eingereicht. Google kann den Verfasser zur Stellungnahme auffordern.
Google entscheidet. Typischerweise liegt ein Ergebnis nach 7 bis 14 Tagen vor.
Beim Rezensionsbüro zahlen Sie nur für tatsächlich entfernte Bewertungen: 119 € netto bei 1 bis 4 Bewertungen, 69 € ab 5, 29 € ab 20 und 19 € ab 50. Keine Vorkasse. Details unter Preise und im Beitrag Was kostet die Löschung? Einen Überblick über alle Wege gibt Google-Bewertung löschen lassen.
Ist eine falsche Tatsachenbehauptung strafbar?
Eine falsche Tatsachenbehauptung kann strafbar sein, wenn sie geeignet ist, jemanden verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Das Strafgesetzbuch kennt dafür die üble Nachrede (§ 186 StGB), bei der eine nicht erweislich wahre ehrenrührige Tatsache verbreitet wird, und die Verleumdung (§ 187 StGB), bei der der Verfasser wider besseres Wissen handelt. Reine Beschimpfungen fallen dagegen unter Beleidigung (§ 185 StGB).
Ob ein Straftatbestand erfüllt ist, hängt stark vom Einzelfall ab. Unabhängig davon können zivilrechtliche Ansprüche bestehen, etwa auf Unterlassung. Wenn Sie rechtlich gegen einen Verfasser vorgehen wollen, wenden Sie sich an einen Anwalt. Eine Einordnung, wann welcher Weg passt, bietet der Beitrag Anwalt oder Dienstleister? Zum Thema erfundene Bewertungen allgemein: Sind Fake-Bewertungen strafbar?
Sollten Sie öffentlich richtigstellen?
Bevor die Beanstandung entschieden ist, sollten Sie in der Regel nicht öffentlich antworten. Eine Antwort kann im Prüfverfahren als Bestätigung einer Geschäftsbeziehung gelesen werden. Wenn die Bewertung bestehen bleibt oder Sie bewusst reagieren wollen, stellen Sie die falsche Tatsache kurz und belegbar richtig, ohne Kundendaten zu nennen und ohne den Verfasser anzugreifen. Formulierungen finden Sie im Ratgeber Auf negative Google-Bewertungen antworten.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Meinung und Tatsachenbehauptung?
Eine Tatsachenbehauptung lässt sich mit Belegen als wahr oder falsch beweisen, etwa eine Wartezeit oder ein Rechnungsbetrag. Eine Meinung ist eine persönliche Wertung wie „unfreundlich“ oder „zu teuer“ und ist durch die Meinungsfreiheit geschützt, solange sie nicht beleidigend ist.
Kann Google eine Bewertung mit falscher Tatsachenbehauptung löschen?
Ja. Unwahre Tatsachenbehauptungen sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt und können über das Prüfverfahren beanstandet werden. Die Entscheidung trifft Google, eine begründete Beanstandung mit klar benannter Aussage erhöht die Erfolgsaussichten.
Muss ich beweisen, dass die Behauptung falsch ist?
Sie sollten die falsche Aussage konkret benennen und Belege bereithalten. Bestreiten Sie den Kundenkontakt, muss nach der Rechtsprechung des BGH der Bewerter diesen belegen. Im Streit um ehrverletzende Tatsachen trägt grundsätzlich derjenige die Beweislast, der sie behauptet.
Ist eine falsche Google Bewertung strafbar?
Sie kann strafbar sein, etwa als üble Nachrede nach § 186 StGB oder Verleumdung nach § 187 StGB. Das hängt vom Einzelfall ab. Für strafrechtliche oder zivilrechtliche Schritte ist ein Anwalt der richtige Ansprechpartner.
Was kostet es, eine solche Bewertung löschen zu lassen?
Beim Rezensionsbüro nur bei Erfolg: 119 € netto pro entfernter Bewertung bei 1 bis 4 Bewertungen, 69 € ab 5, 29 € ab 20 und 19 € ab 50. Die Analyse ist kostenlos, es gibt keine Vorkasse.
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