Fake-Bewertungen können strafbar sein, wenn sie unwahre, rufschädigende Tatsachen behaupten oder beleidigen: Dann kommen üble Nachrede, Verleumdung oder Beleidigung in Betracht. Gekaufte positive Bewertungen sind vor allem ein Wettbewerbsverstoß nach dem UWG und können abgemahnt werden. Unabhängig von der Strafbarkeit verstoßen Fake-Bewertungen gegen die Google-Richtlinien und lassen sich über das offizielle Prüfverfahren beanstanden. Für Strafanzeige, Unterlassung oder Schadensersatz ist ein Anwalt der richtige Ansprechpartner.
Was ist eine Fake-Bewertung?
Eine Fake-Bewertung ist eine Rezension, die keine echte Erfahrung mit dem bewerteten Unternehmen wiedergibt. Sie stammt von jemandem, der nie Kunde war, oder sie wurde gekauft, bestellt oder unter falscher Identität verfasst. Ob Fake-Bewertungen strafbar sind, hängt davon ab, was in ihnen steht und wer sie mit welchem Ziel geschrieben hat. Für Unternehmen sind vor allem zwei Formen relevant:
- Negative Fake-Bewertungen: Schlechte Bewertungen ohne Kundenkontakt, etwa von Wettbewerbern, ehemaligen Mitarbeitern, verärgerten Bekannten oder aus gezielten Kampagnen.
- Positive Fake-Bewertungen: Gekaufte, selbst geschriebene oder gegen Gegenleistung beschaffte Lobeshymnen, die das eigene Profil aufwerten sollen.
- Bewertungen unter falscher Identität: Ein Verfasser gibt sich als Kunde aus oder bewertet mit mehreren Konten.
- Verwechslungen: Kein Fake im engeren Sinn, aber ebenfalls ohne Bezug zum Unternehmen, weil eigentlich ein anderer Betrieb gemeint war.
Die Grenze zwischen Fake und echter, harter Kritik ist nicht immer offensichtlich. Woran Sie verdächtige Rezensionen erkennen, zeigt der Ratgeber Fake-Bewertungen erkennen.
Sind Fake-Bewertungen strafbar?
Fake-Bewertungen sind nicht automatisch strafbar, können aber Straftatbestände erfüllen, wenn sie ehrverletzende Inhalte enthalten. Entscheidend ist nicht die Sternezahl, sondern der Text. Im Strafgesetzbuch sind vor allem drei Delikte relevant:
| Delikt | Kern | Typisches Beispiel in einer Bewertung |
|---|---|---|
| Beleidigung (§ 185 StGB) | Herabsetzende Äußerung, die die Ehre verletzt | Beschimpfung des Inhabers oder von Mitarbeitern ohne Sachbezug |
| Üble Nachrede (§ 186 StGB) | Ehrenrührige Tatsache, die nicht erweislich wahr ist | „Die Werkstatt verbaut gebrauchte Teile und rechnet sie als neu ab“, ohne Beleg |
| Verleumdung (§ 187 StGB) | Bewusst unwahre ehrenrührige Tatsache | Ein Wettbewerber erfindet gezielt einen Vorfall, den es nie gab |
Bei einer negativen Fake-Bewertung liegt der Knackpunkt häufig in der Tatsachenbehauptung. Wer nie Kunde war und trotzdem behauptet, er sei betrogen oder schlecht behandelt worden, stellt eine unwahre Tatsache in den Raum. Wusste er, dass sie falsch ist, kann das eine Verleumdung sein. Wie sich Tatsache und Meinung unterscheiden, erklärt der Ratgeber Google-Bewertung mit falscher Tatsachenbehauptung.
Neben dem Strafrecht stehen zivilrechtliche Ansprüche: Wer durch eine unwahre Bewertung in seinem Ruf geschädigt wird, kann in der Regel Unterlassung verlangen und unter Umständen Schadensersatz. Diese Ansprüche bestehen unabhängig davon, ob die Staatsanwaltschaft ermittelt. Mehr zum größeren Zusammenhang: Rufschädigung im Internet.
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Kostenlos prüfen lassenSind gekaufte Bewertungen verboten?
Ja, gekaufte oder gefälschte positive Bewertungen sind in Deutschland unzulässig: Sie täuschen Verbraucher und gelten nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) als unlautere geschäftliche Handlung. Das betrifft das Unternehmen, das Bewertungen bestellt, ebenso wie Anbieter, die sie verkaufen. Typische Folgen sind Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbände, Unterlassungserklärungen und gerichtliche Verfahren.
Strafrechtlich ist der Kauf positiver Bewertungen dagegen in vielen Fällen weniger das Problem als wettbewerbsrechtlich. Das Risiko ist trotzdem hoch, denn auch Google geht gegen manipulierte Profile vor: Gefälschte Bewertungen werden entfernt, und das Profil kann sichtbar als auffällig gekennzeichnet oder eingeschränkt werden. Ausführlich dazu: Google-Bewertungen kaufen: legal? Risiken.
Unzulässig ist nicht nur der direkte Kauf. Auch Rabatte, Gutscheine oder Gewinnspielteilnahmen im Tausch gegen eine Bewertung verstoßen gegen die Google-Richtlinien. Ebenso das sogenannte Review-Gating, bei dem nur zufriedene Kunden gezielt um eine öffentliche Bewertung gebeten werden. Wie Sie fair und erlaubt zu mehr Bewertungen kommen, zeigt der Ratgeber Mehr Google-Bewertungen bekommen.
Wann ist eine negative Bewertung keine Straftat?
Eine negative Bewertung ist in aller Regel keine Straftat, wenn sie die Meinung eines echten Kunden wiedergibt, auch wenn sie hart formuliert ist. Die Meinungsfreiheit schützt Werturteile wie „unfreundlich“, „zu teuer“ oder „würde ich nicht empfehlen“. Erst wenn Kritik in eine reine Herabwürdigung ohne Sachbezug umschlägt, spricht man von Schmähkritik, die nicht mehr geschützt ist.
„Hier wird systematisch betrogen. Die Inhaber sind Kriminelle, die alte Ware als neu verkaufen. Finger weg!“
Dieses Beispiel enthält beides: eine pauschale Herabsetzung („Kriminelle“) und eine konkrete Tatsachenbehauptung („alte Ware als neu verkaufen“). Lässt sich kein Kundenkontakt feststellen und ist die Behauptung unwahr, ist die Bewertung sowohl ein Fall für das Prüfverfahren bei Google als auch möglicherweise für eine rechtliche Prüfung. Stammt dieselbe Kritik von einem echten Kunden, der seine Erfahrung schildert, sieht die Lage anders aus. Dann kommt es darauf an, ob die behauptete Tatsache stimmt.
Für die Einordnung hilft eine einfache Frage: Lässt sich die Aussage mit Belegen als wahr oder falsch nachweisen? Dann ist sie eine Tatsachenbehauptung. Ist sie eine Bewertung, über die man unterschiedlicher Ansicht sein kann, ist sie eine Meinung.
Was können Unternehmen gegen Fake-Bewertungen tun?
Unternehmen haben drei Hebel gegen Fake-Bewertungen: die Beanstandung bei der Plattform, zivilrechtliche Schritte und die Strafanzeige. In den meisten Fällen ist die Beanstandung bei Google der schnellste und günstigste Weg, denn Google verlangt, dass Bewertungen auf echten Erfahrungen beruhen.
Screenshot der Bewertung mit Datum, Profilname, Sternezahl und Link erstellen. Bei mehreren verdächtigen Bewertungen alle festhalten, um Muster wie zeitliche Häufungen belegen zu können.
Kundendaten, Aufträge, Termine und Rechnungen prüfen. Das Ergebnis „kein Kontakt feststellbar“ notieren. Es ist im Prüfverfahren das stärkste Argument.
Keine Anschuldigungen in der Antwort, keine Vermutungen über Wettbewerber. Eine vorschnelle Antwort kann im Prüfverfahren als Bestätigung eines Kundenkontakts gelesen werden.
Eine einfache Meldung ist kostenlos, wird aber häufig abgelehnt. Eine begründete Beanstandung startet das vollständige Prüfverfahren, in dem der Verfasser zur Stellungnahme aufgefordert wird.
Bei schweren Vorwürfen, Kampagnen oder bekanntem Verfasser mit einem Anwalt über Unterlassung, Schadensersatz oder Strafanzeige sprechen.
Die Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Eigenmeldung finden Sie unter Google-Bewertung melden. Wie das Prüfverfahren funktioniert und welche Bewertungen entfernbar sind, erklärt Google-Bewertung löschen lassen. Besonders häufig sind Fake-Bewertungen aus dem Wettbewerbsumfeld, dazu gibt es einen eigenen Ratgeber: Bewertung von Konkurrenz löschen.
Das Rezensionsbüro übermittelt begründete Beanstandungen über die offiziellen Kanäle von Google. Wir prüfen nicht rechtlich und leisten keine Rechtsberatung, sondern bereiten Fälle entlang der Plattform-Richtlinien auf. Die Entscheidung trifft Google. Abgerechnet wird nur pro erfolgreich entfernter Bewertung, netto 119 € bei 1 bis 4 Bewertungen, 69 € ab 5, 29 € ab 20 und 19 € ab 50, ohne Vorkasse. Details unter Was kostet die Löschung?
Lohnt sich eine Strafanzeige wegen einer Fake-Bewertung?
Eine Strafanzeige lohnt sich vor allem bei schweren, gezielten Angriffen, etwa bei einer Serie erfundener Vorwürfe oder wenn der Verfasser bekannt ist. Bei einer einzelnen anonymen Bewertung führt sie selten schnell zum Ziel. Dafür gibt es mehrere Gründe:
- Anonymität: Viele Fake-Bewertungen stammen von Konten mit Fantasienamen. Die Ermittlung des Verfassers ist aufwendig und nicht immer möglich.
- Antragsdelikte: Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung werden in der Regel nur auf Strafantrag verfolgt. Für den Antrag gilt eine Frist ab Kenntnis von Tat und Täter, lassen Sie sich dazu früh beraten.
- Ziel der Anzeige: Ein Strafverfahren sanktioniert den Täter, entfernt aber nicht automatisch die Bewertung. Die Löschung läuft weiterhin über die Plattform.
- Zivilrecht oft wirksamer: Unterlassungsansprüche und die Erstattung von Anwaltskosten sind für Unternehmen häufig der praktischere Weg, wenn der Verfasser feststeht.
In der Praxis bewährt sich daher eine Reihenfolge: zuerst die Entfernung über das Prüfverfahren anstoßen, parallel Beweise sichern und bei einem schweren oder wiederholten Angriff einen Anwalt einschalten. Wann welcher Weg passt, zeigt der Vergleich Anwalt oder Dienstleister?
Vorbeugen: Wiederholungen früh erkennen
Fake-Bewertungen kommen selten allein. Wer sein Profil regelmäßig kontrolliert, erkennt Häufungen schneller und kann Beweise sichern, solange sie frisch sind. Das Abo „Reputations-Schutz“ des Rezensionsbüros überwacht Ihr Profil täglich für 49 € netto im Monat, monatlich kündbar. Bewertet derselbe Verfasser nach einer Entfernung erkennbar erneut, beanstanden wir das einmalig kostenfrei.
Der wirksamste Schutz bleibt ein stetiger Strom echter Bewertungen zufriedener Kunden: Je mehr echte Stimmen Ihr Profil trägt, desto weniger fällt ein einzelner Fake ins Gewicht. Wie sich Löschungen und neue Bewertungen auf Ihren Schnitt auswirken, zeigt der Google-Bewertungen-Rechner. Ob die verdächtigen Bewertungen auf Ihrem Profil Aussicht auf Entfernung haben, beantwortet die kostenlose Analyse innerhalb von 24 Stunden.
Häufige Fragen
Ist es strafbar, eine Fake-Bewertung zu schreiben?
Das kann strafbar sein, wenn die Bewertung beleidigt oder unwahre, rufschädigende Tatsachen behauptet. Dann kommen Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung in Betracht. Eine bloße negative Meinung ohne solche Inhalte ist dagegen in der Regel keine Straftat, verstößt als Fake aber gegen die Google-Richtlinien.
Ist es verboten, Google-Bewertungen zu kaufen?
Ja. Gekaufte oder gefälschte Bewertungen täuschen Verbraucher und gelten nach dem UWG als unlauter. Unternehmen riskieren Abmahnungen und Unterlassungsansprüche, zusätzlich entfernt Google manipulierte Bewertungen und kann das Profil einschränken.
Kann ich herausfinden, wer eine Fake-Bewertung geschrieben hat?
Oft nur mit großem Aufwand. Google gibt Nutzerdaten nicht einfach heraus. Bei schweren Rechtsverletzungen kann eine Auskunft über gerichtliche Wege möglich sein, dafür brauchen Sie einen Anwalt. Für die Entfernung der Bewertung ist die Identität des Verfassers meist nicht nötig.
Wird eine Fake-Bewertung durch eine Strafanzeige gelöscht?
Nicht automatisch. Ein Strafverfahren richtet sich gegen den Verfasser, die Bewertung bleibt zunächst stehen. Die Entfernung läuft über das Prüfverfahren der Plattform, das Sie parallel anstoßen können.
Muss ich beweisen, dass eine Bewertung fake ist?
Im Prüfverfahren reicht es in der Regel, den Kundenkontakt zu bestreiten. Dann muss der Verfasser belegen, dass er tatsächlich Kunde war. Die Entscheidung über die Entfernung trifft Google.
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