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Rufschädigung im Internet: Was Unternehmen tun können

Lesezeit ca. 6 Minuten Aktualisiert: 16.10.2026 Redaktion Rezensionsbüro
Kurz beantwortet

Rufschädigung im Internet liegt vor, wenn online unwahre Tatsachen, Beleidigungen oder gezielt herabsetzende Inhalte über ein Unternehmen verbreitet werden, etwa in Bewertungen, Social-Media-Posts oder Foren. Unternehmen sollten zuerst Beweise sichern, dann den Inhalt bei der jeweiligen Plattform melden und bei schweren Fällen einen Anwalt einschalten. Zulässige Kritik echter Kunden ist dagegen keine Rufschädigung und muss hingenommen werden.

Was ist Rufschädigung im Internet?

Rufschädigung im Internet ist die Verbreitung von Inhalten im Netz, die das Ansehen einer Person oder eines Unternehmens zu Unrecht herabsetzen. Gemeint sind vor allem unwahre Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen, Schmähkritik und erfundene Erfahrungsberichte. Für Unternehmen ist Rufschädigung im Internet besonders folgenreich, weil Interessenten sich vor einer Kaufentscheidung fast immer online informieren und negative Inhalte dauerhaft auffindbar bleiben.

Rechtlich ist „Rufschädigung“ kein eigener Begriff, sondern ein Sammelbegriff. Dahinter können ganz unterschiedliche Tatbestände stehen, etwa üble Nachrede (§ 186 StGB), Verleumdung (§ 187 StGB) oder Beleidigung (§ 185 StGB), dazu zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung und im Wettbewerb Ansprüche nach dem UWG. Welcher Tatbestand im Einzelfall erfüllt ist, kann nur ein Anwalt beurteilen. Dieser Ratgeber gibt einen praktischen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.

Wann ist Kritik zulässig und wann nicht?

Kritik ist zulässig, solange sie eine Meinung ausdrückt oder auf wahren Tatsachen beruht, auch wenn sie hart und unangenehm ist. Unzulässig wird sie, wenn sie unwahre Tatsachen verbreitet, die Person herabwürdigt, ohne dass es noch um die Sache geht, oder wenn gar keine echte Erfahrung zugrunde liegt.

InhaltEinordnungHandlungsoption
„Der Service hat mich enttäuscht, ich komme nicht wieder.“Zulässige MeinungSachlich antworten, Ursache prüfen
„Die Lieferung kam zwei Wochen zu spät.“ (stimmt)Wahre TatsacheAntworten, Ablauf verbessern
„Die Lieferung kam nie an.“ (nachweislich zugestellt)Unwahre TatsacheBei der Plattform beanstanden
Erfahrungsbericht ohne jeden KundenkontaktFakeBei der Plattform beanstanden
Beschimpfung des Inhabers ohne SachbezugSchmähung oder BeleidigungMelden, bei Bedarf Anwalt
Wiederholte Posts mit erfundenen VorwürfenGezielte KampagneBeweise sichern, Anwalt einschalten

Die Abgrenzung zwischen Meinung und Tatsache erklärt der Ratgeber Falsche Tatsachenbehauptung in Bewertungen ausführlich, mit Beispielen und einer Übersicht, wer was beweisen muss.

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Wo entsteht Rufschädigung im Internet?

Rufschädigung im Internet entsteht überall dort, wo Nutzer Inhalte über Unternehmen veröffentlichen können. Die häufigsten Orte:

Typische Absender sind unzufriedene Kunden, die übertreiben, ehemalige Mitarbeiter, Wettbewerber oder Personen ohne jede Verbindung zum Unternehmen. Wie Sie Muster erkennen, zeigen die Ratgeber Fake-Bewertungen erkennen, Bewertungen von Ex-Mitarbeitern und Bewertungen von der Konkurrenz.

A
Google-Nutzer A.
1 Rezension · Profil neu
★☆☆☆☆

„Vorsicht, die Firma ist pleite und nimmt nur noch Anzahlungen, ohne zu liefern. Ich kenne mehrere Betroffene.“

Ein solcher Beitrag zeigt, warum Rufschädigung so gefährlich ist: Er wirkt konkret, verbreitet eine schwerwiegende Behauptung und lässt sich ohne Kontext kaum widerlegen. Trifft er nicht zu und gibt es keinen Kundenkontakt, sind das starke Argumente für eine Beanstandung.

Was sollten Sie sofort tun?

Bei Rufschädigung im Internet sollten Sie sofort Beweise sichern und Ruhe bewahren, bevor Sie öffentlich reagieren. Inhalte können jederzeit verändert oder gelöscht werden. Ohne Dokumentation fehlt später die Grundlage für eine Beanstandung oder rechtliche Schritte.

1
Beweise sichern

Screenshots mit sichtbarem Datum, URL und Profilnamen anfertigen. Bei längeren Diskussionen den gesamten Verlauf sichern. Notieren Sie, wann Sie den Inhalt entdeckt haben.

2
Einordnen

Prüfen Sie nüchtern: Ist es Kritik eines echten Kunden, eine falsche Tatsache, eine Beleidigung oder ein Fake? Gleichen Sie Namen und Vorgänge mit Ihren Unterlagen ab.

3
Nicht impulsiv antworten

Eine wütende Antwort verschärft den Konflikt und wird von Mitlesern oft gegen Sie gewertet. Bei Inhalten, die Sie entfernen lassen wollen, ist zunächst Schweigen meist die bessere Wahl.

4
Melden

Nutzen Sie die Meldewege der jeweiligen Plattform und begründen Sie konkret, warum der Inhalt unzulässig ist.

5
Rechtlich prüfen lassen

Bei schweren Vorwürfen, wiederholten Angriffen oder spürbarem wirtschaftlichem Schaden einen Anwalt einschalten.

Welche Wege gibt es, Inhalte entfernen zu lassen?

Es gibt im Wesentlichen drei Wege, rufschädigende Inhalte entfernen zu lassen: die Meldung bei der Plattform, die Unterstützung durch einen spezialisierten Dienstleister und den Anwalt. Welcher passt, hängt von Art und Schwere des Inhalts ab.

1. Meldung bei der Plattform

Jede größere Plattform hat ein Meldeverfahren. Seit dem Digital Services Act der EU müssen Plattformen Meldungen über rechtswidrige Inhalte entgegennehmen und ihre Entscheidungen begründen. Der Weg ist kostenlos, eine einfache Meldung ohne Begründung wird aber häufig abgelehnt. Für Google beschreibt die Anleitung zum Melden den Ablauf.

2. Spezialisierter Dienstleister für Google-Bewertungen

Für Google-Bewertungen bereitet das Rezensionsbüro Beanstandungen schriftlich auf und reicht sie über die offiziellen Kanäle ein. Abgerechnet wird nur pro erfolgreich entfernter Bewertung: 119 € netto bei 1 bis 4 Bewertungen, 69 € ab 5, 29 € ab 20 und 19 € ab 50, ohne Vorkasse. Das Ergebnis liegt typischerweise nach 7 bis 14 Tagen vor. Über die Entfernung entscheidet Google. Details unter Preise und im Beitrag Was kostet die Löschung?

3. Anwalt

Ein Anwalt kann Ansprüche auf Unterlassung durchsetzen, Abmahnungen aussprechen, gerichtliche Schritte einleiten und im Strafrecht eine Anzeige vorbereiten. Das ist der richtige Weg, wenn der Verfasser bekannt ist, die Angriffe weitergehen oder ein erheblicher Schaden entsteht. Wann welcher Weg passt, vergleicht der Ratgeber Anwalt oder Dienstleister?

Wann brauchen Sie einen Anwalt?

Einen Anwalt brauchen Sie, wenn die Rufschädigung schwerwiegend ist, sich wiederholt oder wenn Sie über die Entfernung hinaus Ansprüche durchsetzen wollen. Typische Anlässe:

Ob Sie Anzeige erstatten, ist eine Entscheidung, die Sie mit Ihrem Anwalt treffen sollten. Mehr zur strafrechtlichen Seite erfundener Bewertungen: Sind Fake-Bewertungen strafbar?

Wie schützen Sie Ihren Ruf langfristig?

Ihren Ruf im Internet schützen Sie langfristig am besten mit vielen echten, aktuellen Bewertungen und einem regelmäßigen Blick auf das, was über Sie veröffentlicht wird. Ein einzelner unfairer Beitrag wiegt viel schwerer, wenn er einer von wenigen ist.

Für Google-Profile bietet das Rezensionsbüro den Reputations-Schutz für 49 € netto im Monat an: tägliche Überwachung, monatlich kündbar. Bewertet derselbe Verfasser nach einer Entfernung erkennbar erneut, beanstanden wir das einmalig kostenfrei.

Erster Schritt: Wenn Ihr Google-Profil betroffen ist, lassen Sie über die kostenlose Analyse prüfen, welche Bewertungen beanstandbar sind. Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine Einschätzung. Zulässige Kritik echter Kunden bleibt stehen.

Häufige Fragen

Was gilt als Rufschädigung im Internet?

Als Rufschädigung gelten vor allem unwahre Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen, Schmähkritik und erfundene Erfahrungsberichte, die das Ansehen eines Unternehmens oder einer Person herabsetzen. Zulässige Kritik echter Kunden, auch harte, ist keine Rufschädigung.

Ist Rufschädigung im Internet strafbar?

Sie kann strafbar sein, etwa als Beleidigung (§ 185 StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB) oder Verleumdung (§ 187 StGB). Ob ein Tatbestand erfüllt ist, hängt vom Einzelfall ab und sollte von einem Anwalt geprüft werden.

Was sollte ich als Erstes tun, wenn mein Unternehmen online schlechtgemacht wird?

Sichern Sie zuerst Beweise mit Screenshots, Datum und URL. Ordnen Sie den Inhalt dann nüchtern ein, antworten Sie nicht impulsiv und melden Sie unzulässige Inhalte bei der jeweiligen Plattform.

Kann ich rufschädigende Google-Bewertungen entfernen lassen?

Ja, wenn sie gegen die Google-Richtlinien oder geltendes Recht verstoßen, etwa als Fake, unwahre Tatsachenbehauptung oder Beleidigung. Die Beanstandung läuft über das offizielle Prüfverfahren, die Entscheidung trifft Google.

Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?

Bei Vorwürfen von Straftaten, wiederholten oder plattformübergreifenden Angriffen, bekanntem Verfasser oder spürbarem wirtschaftlichem Schaden. Ein Anwalt kann Unterlassung durchsetzen und rechtliche Schritte einleiten.

Redaktion Rezensionsbüro

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